Batteriepass
Die Verordnung (EU) 2023/1542 macht den digitalen Batteriepass ab dem 18. Februar 2027 für LMT-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und Traktionsbatterien verpflichtend.
Bis zur Pflicht — Tage 18.02.2027
Wer ist betroffen?
- Batterien für leichte Elektrofahrzeuge (LMT) — E-Bikes, E-Scooter
- Industriebatterien mit einer Nennkapazität über 2 kWh
- Traktionsbatterien für Elektrofahrzeuge (EV)
Im Pass zu deklarierende Daten
- Batteriechemie und Nennkapazität
- Rezyklatanteile für Kobalt, Blei, Lithium und Nickel
- Angabe des CO₂-Fußabdrucks
- Gesundheitszustand (SoH) und erwartete Lebensdauer
- Erklärung zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (Art. 48–53)
- Hinweise zum Lebensende und zum Recycling
- Herstellungsdatum und Produktionsstätte
In BellaDPP bereits vorhanden
- Produktgruppe Batterie mit einem dynamischen Schema entlang der Felder der Verordnung
- Bei Produkten im Geltungsbereich verhindern fehlende Felder die Veröffentlichung
- Batterie-Arbeitsbereich mit Countdown und Vollständigkeitsgrad
- Batteriefelder im öffentlichen Pass und in der JSON-LD-Ausgabe
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